Ferietid Sicherheitspaket

Wenn Sie ein Ferienhaus bei Ferietid Danmark buchen, ist unser Sicherheitspaket automatisch enthalten – ohne Aufpreis.

Das Sicherheitspaket bietet Ihnen zusätzliche Sicherheit, wenn vor oder während Ihres Urlaubs unvorhergesehene Ereignisse eintreten. Es umfasst unter anderem ein erweitertes Stornierungsrecht, die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts und Schutz bei bestimmten Schäden am Ferienhaus.

So können Sie Ihren Urlaub mit einem guten Gefühl buchen und sich auf das Wichtigste konzentrieren – die Vorfreude auf Ihre Ferien.

Was ist im Sicherheitspaket enthalten?

Stornierung vor der Anreise – ohne Selbstbehalt

Das Sicherheitspaket greift, wenn du deine Buchung aufgrund eines der folgenden Ereignisse stornieren musst:

  • akute Krankheit oder Todesfall

  • schwere Verletzung

  • Schwangerschaft

  • unverschuldete Arbeitslosigkeit

  • Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses

  • Einbruch oder erhebliche Schäden an deinem privaten Wohnsitz

Vorzeitige Abreise während des Aufenthalts – ohne Selbstbehalt

Das Sicherheitspaket greift außerdem, wenn du deinen Aufenthalt aus einem der folgenden Gründe vorzeitig abbrechen musst:

  • akute Krankheit oder Todesfall

  • schwere Verletzung

  • Einbruch oder erhebliche Schäden an deinem privaten Wohnsitz

Ferietid-Sicherheitspaket

Der Mieter kann den Mietvertrag jederzeit schriftlich stornieren. Die Stornierung kann entweder per E-Mail an die im Mietvertrag angegebene E-Mail-Adresse oder per Post erfolgen.

Als Zeitpunkt der Stornierung gilt der Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung bei Ferietid eingeht.

Sofern die Stornierung nicht auf einen Umstand zurückzuführen ist, der unter das erweiterte Stornierungsrecht von Ferietid Danmark fällt, gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis einschließlich 90 Tage vor Anreise: 25 % des Mietpreises, mindestens jedoch 105,00 EUR

  • 60–89 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises

  • 30–59 Tage vor Anreise: 75 % des Mietpreises

  • 15–29 Tage vor Anreise: 90 % des Mietpreises

  • weniger als 15 Tage vor Anreise: 100 % des Mietpreises

Die Bearbeitungsgebühr sowie eventuelle Umbuchungsgebühren werden nicht erstattet.

Bereits bezahlte Beträge für optionale Zusatzleistungen, beispielsweise Endreinigung, Bettwäsche, Bollerwagen oder ähnliche Leistungen, werden zurückerstattet.

Bei Mietverträgen, die aus einer Umbuchung hervorgegangen sind, werden die Stornierungskosten auf Grundlage des jeweils höheren Betrags berechnet.

Erweitertes Stornierungsrecht vor der Anreise

Der Mietvertrag kann ohne Stornierungsgebühr storniert werden, wenn der Aufenthalt im gebuchten Ferienhaus aufgrund eines der folgenden Ereignisse unmöglich oder wesentlich erschwert wird:

Krankheit, Verletzung oder Todesfall

Dies gilt im Falle des Todes einer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mitreisenden Person oder eines nahen Angehörigen des Mieters oder eines Mitreisenden. Als nahe Angehörige gelten insbesondere Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegerkinder und Schwiegereltern.

Das erweiterte Stornierungsrecht gilt außerdem bei akuter Krankheit oder schwerer Verletzung, sofern diese einen Krankenhausaufenthalt, ärztlich verordnete Bettruhe oder eine vergleichbare medizinische Behandlung erforderlich macht.

Unter einer akuten Krankheit ist eine neu auftretende Erkrankung, ein begründeter Verdacht auf eine neu auftretende schwere Erkrankung oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Erkrankung zu verstehen.

Erhebliche Schäden am privaten Wohnsitz oder eigenen Betrieb

Das erweiterte Stornierungsrecht gilt, wenn innerhalb von bis zu zwei Wochen vor dem Anreisedatum erhebliche Schäden durch Feuer oder Einbruch am privaten Wohnsitz des Mieters entstanden sind.

Es gilt ebenfalls bei erheblichen Schäden durch Feuer oder Einbruch oder bei einer vertragswidrigen Arbeitsunterbrechung im eigenen Betrieb des Mieters.

Arbeitslosigkeit

Das erweiterte Stornierungsrecht gilt bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit des Mieters, sofern diese erst nach Abschluss des Mietvertrages eingetreten ist.

Aufnahme einer neuen Beschäftigung

Das erweiterte Stornierungsrecht gilt, wenn der Mieter nach Abschluss des Mietvertrages eine neue Arbeitsstelle antritt und deshalb den gebuchten Urlaub nicht wahrnehmen kann.

Schwangerschaft

Das erweiterte Stornierungsrecht gilt, wenn eine mitreisende Person nach Abschluss des Mietvertrages schwanger wird und der geplante Aufenthalt dadurch nicht möglich ist.

Voraussetzungen für eine gebührenfreie Stornierung

Voraussetzung für eine gebührenfreie Stornierung ist:

  • Der Mieter muss Ferietid innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Stornierungsgrundes schriftlich informieren.

  • Die Stornierung muss vor der im Mietvertrag angegebenen Ankunftszeit bei Ferietid eingegangen sein.

  • Ferietid muss innerhalb von 3 Tagen beziehungsweise 72 Stunden nach der Mitteilung einen geeigneten Nachweis erhalten.

Als Nachweis können beispielsweise folgende Unterlagen dienen:

  • ärztliches Attest

  • Sterbeurkunde

  • Polizeibericht

  • Kündigungs- oder Entlassungsbestätigung

  • neuer Arbeitsvertrag

Die Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Nachweise trägt der Mieter.

Der Mietvertrag kann unter den oben genannten Voraussetzungen vom Zeitpunkt der Buchung bis zum im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt der Ankunft storniert werden.

Liegt eine berechtigte Stornierung gemäß diesen Bedingungen vor, wird der bereits gezahlte Mietpreis abzüglich der Verwaltungsgebühr und der Kosten für das Sicherheitspaket zurückerstattet. Diese Kosten entsprechen insgesamt 4,5 % des gesamten Mietpreises.

Weitere Kosten, die dem Mieter im Zusammenhang mit der Stornierung entstehen, werden von Ferietid nicht übernommen. Wir empfehlen dem Mieter, sich gegebenenfalls an seine eigene Versicherungsgesellschaft zu wenden.

Bei Fragen zur Stornierung steht Ferietid gerne zur Verfügung.

Das erweiterte Stornierungsrecht gilt nicht:

  • wenn andere Mitreisende den gebuchten Aufenthalt weiterhin nutzen möchten

  • wenn der Stornierungsgrund bereits zum Zeitpunkt der Buchung bekannt oder vorhersehbar war

  • wenn die Kosten des Mietvertrages aufgrund von Reisebedingungen, gesetzlichen Bestimmungen, Konventionen oder Reisegarantien von einem anderen Anbieter oder Vertragspartner erstattet werden können

  • wenn die Mietkosten bereits durch eine andere Versicherung erstattet wurden

  • wenn der Stornierungsgrund auf einer bereits bestehenden Krankheit beruht, bei der innerhalb von zwei Monaten vor Abschluss des Mietvertrages Symptome aufgetreten sind oder eine Behandlung erfolgt ist

  • wenn ein Arzt dem Mieter oder einem Mitreisenden bereits zum Zeitpunkt der Buchung von einer Reise abgeraten hat

  • wenn der Mieter oder ein Mitreisender notwendige Reisevoraussetzungen nicht erfüllt, beispielsweise hinsichtlich Reisepass, Visum, Impfungen oder vergleichbarer Anforderungen

  • wenn die Stornierung aufgrund einer Pandemie erfolgt

Erweitertes Stornierungsrecht während des Aufenthalts

Der Mieter kann den Aufenthalt nach der Anreise und vor dem regulären Abreisetag vorzeitig beenden und Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Mietpreises haben, sofern einer der folgenden Gründe vorliegt:

Krankheit, Verletzung oder Todesfall

Dies gilt im Falle des Todes eines Mitreisenden oder eines nahen Angehörigen des Mieters oder eines Mitreisenden.

Als nahe Angehörige gelten insbesondere Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern, Enkelkinder, Schwiegerkinder und Schwiegereltern.

Das Recht gilt außerdem bei akuter Krankheit oder schwerer Verletzung, sofern dadurch ein Krankenhausaufenthalt, ärztlich verordnete Bettruhe oder eine vergleichbare medizinische Behandlung erforderlich wird.

Unter einer akuten Krankheit ist eine neu auftretende Erkrankung, ein begründeter Verdacht auf eine neu auftretende schwere Erkrankung oder eine unerwartete Verschlechterung einer bestehenden oder chronischen Erkrankung zu verstehen.

Erhebliche Schäden am privaten Wohnsitz oder eigenen Betrieb

Das Recht gilt außerdem, wenn während des Aufenthalts erhebliche Schäden durch Feuer oder Einbruch am privaten Wohnsitz des Mieters entstehen.

Es gilt ebenfalls bei erheblichen Schäden durch Feuer oder Einbruch oder bei einer vertragswidrigen Arbeitsunterbrechung im eigenen Betrieb des Mieters.

Voraussetzungen für eine gebührenfreie vorzeitige Beendigung des Aufenthalts

Der Mieter muss Ferietid innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Ereignisses schriftlich informieren.

Darüber hinaus muss Ferietid innerhalb von 3 Tagen beziehungsweise 72 Stunden nach der Mitteilung einen geeigneten Nachweis erhalten.

Als Nachweis kommen beispielsweise folgende Unterlagen infrage:

  • ärztliches Attest

  • Sterbeurkunde

  • Polizeibericht

  • Kündigungs- oder Entlassungsbestätigung

  • andere geeignete Nachweise

Die Kosten für die erforderlichen Nachweise trägt der Mieter.

Unter den oben genannten Voraussetzungen kann der Mietvertrag nach der Anreise und bis zum regulären Abreisetag vorzeitig beendet werden.

Der Mieter hat in diesem Fall Anspruch auf Erstattung des anteiligen Mietpreises für die verbleibenden vollen Tage des Mietzeitraums. Die bereits gezahlte Bearbeitungsgebühr wird nicht erstattet.

Die Erstattung wird anhand der Anzahl der verbleibenden vollständigen Miettage ab dem Tag der vorzeitigen Beendigung bis einschließlich des vereinbarten Abreisetages berechnet.

Wird der Aufenthalt nach 10:00 Uhr beendet, beginnt die Berechnung der Erstattung erst ab dem folgenden Tag.

Voraussetzung für eine Erstattung ist, dass der Mieter und sämtliche Mitreisenden das Ferienhaus verlassen.

Weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts entstehen, werden von Ferietid Danmark nicht übernommen. Wir empfehlen dem Mieter, sich gegebenenfalls an seine eigene Versicherungsgesellschaft zu wenden.

Bei Fragen zur vorzeitigen Beendigung des Aufenthalts steht Ferietid gerne zur Verfügung.

Das erweiterte Stornierungsrecht während des Aufenthalts gilt nicht:

  • wenn der Mieter den Aufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmt

  • wenn das Ereignis, das zur vorzeitigen Abreise führt, bereits vor Beginn des Aufenthalts eingetreten oder vorhersehbar war

  • wenn andere Mitreisende den Aufenthalt fortsetzen

  • wenn der Aufenthalt aufgrund einer Pandemie abgebrochen wird

Haftung für Schäden am Ferienhaus

Das Sicherheitspaket deckt die Haftung des Mieters gemäß dem Mietvertrag für bestimmte Schäden ab, die während des Mietzeitraums am Inventar des gemieteten Ferienhauses entstehen.

Dies umfasst unter anderem Schäden an:

  • Inventar und Hausrat

  • Fenstern

  • Waschbecken

  • Küchenarbeitsplatten

Die Ferienhausversicherung deckt Schäden am Inventar, die während der Mietzeit entstehen, bis zu einem Betrag von 75.000 DKK ab. Für Schäden an Küchenarbeitsplatten gilt eine maximale Deckung von 8.000 DKK.

Folgende Schäden sind nicht vom Sicherheitspaket abgedeckt:

  • gewöhnliche Gebrauchsspuren, Kratzer, Schrammen, Verschmutzungen oder Verschleiß

  • Diebstahl durch den Mieter, Mitreisende oder Gäste

  • vorsätzlich verursachte Schäden

  • Schäden, die der Mieter unter selbstverschuldetem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln verursacht hat, sofern der Rauschzustand wesentlich zur Entstehung des Schadens beigetragen hat

  • Schäden durch Hunde oder andere Haustiere

  • Schäden an Fahrrädern oder Wasserfahrzeugen, beispielsweise Surfbrettern, Ruderbooten, Kanus und Kajaks sowie deren Zubehör

  • Schäden durch die Nutzung von Kraftfahrzeugen, Wohnwagen, Anhängern, Flugzeugen oder vergleichbaren Fahrzeugen

  • rein kosmetische Schäden an Waschbecken sowie Bade- und Whirlpoolanlagen

  • Schäden an Sauna oder Infrarotsauna

  • Schäden an Swimmingpools oder dem darin befindlichen Wasser

  • Schäden an Gegenständen oder Inventar, die der Mieter selbst mitgebracht hat

Die Ferienhausversicherung deckt Schäden am Inventar, die während der Mietzeit entstehen, bis zu einem Betrag von 75.000 DKK ab. Für Schäden an Küchenarbeitsplatten gilt eine maximale Deckung von 8.000 DKK.

Berechnung der Entschädigung

Bei vollständig beschädigten Haushaltsgegenständen wird die Entschädigung nach folgenden Grundsätzen berechnet:

Gegenstände, die weniger als zwei Jahre alt sind und vor Eintritt des Schadens unbeschädigt waren, werden grundsätzlich auf Basis des Anschaffungspreises eines vergleichbaren neuen Gegenstandes ersetzt.

Bei Gegenständen, die älter als zwei Jahre sind, erfolgt die Berechnung auf Grundlage des Wiederbeschaffungspreises eines vergleichbaren neuen Gegenstandes. Für jedes angefangene Jahr seit dem ursprünglichen Kaufdatum wird ein Abzug von 10 % vorgenommen.

Die Entschädigung beträgt jedoch mindestens 20 % des Neuwertes.

Ferietid kann entscheiden, einen beschädigten Gegenstand reparieren zu lassen oder den entsprechenden Zeitwert auszuzahlen.

Ferietid ist berechtigt, Schäden durch Ersatz oder Reparatur in Sachleistung auszugleichen, jedoch nicht dazu verpflichtet.

Bedingungen im Schadensfall

Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, Ferietid unverzüglich zu informieren und alle erforderlichen Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Bei Schäden am Inventar muss der Mieter den entstandenen Schaden anerkennen beziehungsweise dessen Entstehung bestätigen.

Doppelversicherung

Das Sicherheitspaket übernimmt keine Kosten, die bereits durch eine andere Versicherung gedeckt oder erstattet werden.

Regress

Ist ein Schaden durch eine Sachversicherung gedeckt, kann die Haftung des Schadenverursachers nach den geltenden haftungsrechtlichen Bestimmungen entfallen.

Dies gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.